Um die Lagerung von Gefahrstoffen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Zugangsbeschränkungen: Das Gelände, auf dem die Gefahrstoffe gelagert werden, sollte durch Zäune, Tore oder andere physische Barrieren abgegrenzt werden. Der Zugang zu diesem Bereich sollte nur autorisierten Personen gestattet sein.
2. Zugangskontrolle: Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zum Lager haben. Dies kann durch die Ausgabe von Zugangsberechtigungen wie Schlüsseln, Transpondern oder Zugangscodes erreicht werden.
3. Überwachungssysteme: Die Installation von Überwachungskameras, Bewegungssensoren oder Alarmanlagen kann dazu beitragen, unbefugten Zugriff zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
4. Dokumentation: Alle Zugangsaktivitäten sollten dokumentiert werden, um im Falle eines Vorfalls oder Diebstahls eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Ein Logbuch oder ein elektronisches Zugangskontrollsystem können hierbei helfen.
5. Sicherheitspersonal: Je nach Größe und Bedeutung des Lagers kann die Anwesenheit von Sicherheitspersonal erforderlich sein, um den Zugang zu überwachen und bei Bedarf eingreifen zu können.
6. Sichere Lagerung: Die Gefahrstoffe sollten in speziellen Gefahrstofflagern oder -räumen gelagert werden, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Diese sollten über geeignete Sicherheitseinrichtungen wie Brandschutzvorrichtungen, Notduschen oder Auffangwannen verfügen.
7. Schulungen und Sensibilisierung: Alle Mitarbeiter, die Zugang zum Gefahrstofflager haben, sollten über die Gefahren der gelagerten Stoffe informiert sein und über die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln Bescheid wissen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollten durchgeführt werden.
8. Periodische Überprüfung: Die Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen und angemessen sind.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die geltenden Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen beachten, um die Lagerung von Gefahrstoffen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die genannten Maßnahmen dienen als allgemeine Leitlinien und sollten an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden.